E-Scooter Unfallstatistik nach 1. Jahr – Eine Stadt zieht Bilanz
Am 15. Juni 2019 wurden die E-Roller in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. Kritiker prophezeiten viele Unfälle und Verkehrsopfer. Gestützt wurden diese Befürchtungen durch die Tatsache, dass viele Benutzer ihre gemieteten Scooter, rücksichtslos und unachtsam abgestellt haben und damit viele Fußgängerzonen und Gehwege blockierten.
In der Pressemeldung von www.bußgeldkatalog.org gehen folgende Fakten hervor:
Um diesen Befürchtungen auf den Grund zu gehen, startete die Stadt Berlin eine Untersuchung.
Vom Tag der Zulassung bis zum 31. Mai 2020 wurden alle gemeldeten Unfälle gezählt. In diesen neun Monaten waren es insgesamt 354.
Wenn man diese genauer betrachtet, ergeben sich folgende Zahlen:
- 182 Leichtverletzte
- 38 Schwerverletzte
- und ein Toter
Prozentual gesehen verliefen lediglich elf Prozent der E-Scooter Unfälle schwer bzw. tödlich. Bei 37 Prozent waren überhaupt keine Verletzten gemeldet. Ein gewisses Risikopotenzial ist bei der Nutzung von E-Rollern vorhanden, jedoch ist dies nicht so hoch wie anfänglich erwartet.
Aus der Statistik der Stadt Berlin geht jedoch ein anderes Problem hervor: Einige E-Scooter Fahrer sehen die Roller mehr als ein Spielzeug und nehmen die potenziellen Risiken nicht ernst.
Im Zeitraum vom 15. Juni 2019 bis zum 31. März 2020 wurden in Berlin insgesamt 3340 Ordnungswidrigkeit mit E-Scootern verzeichnet. Diese wurden wie folgt aufgenommen:
- 1057 Fälle von Fahren auf dem Gehweg oder in anderen verbotenen Bereichen
- 902 Fälle von falschem Abstellen der Elektro-Roller
- 280 Fälle von betrunkenem Fahren
- 58 Fälle von Handynutzung auf dem E-Scooter
- 766 sonstige Delikte (z. B. das Befördern einer weiteren Person auf dem E-Scooter)
Verstöße mit dem E-Scooter können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Der aktuelle Bußgeldkatalog sieht folgendermaßen aus:
Die vorgeschriebene Glocke fehlt oder funktioniert nicht- 15 € |
Die vorgeschriebene Beleuchtung fehlt oder funktioniert nicht- 20 € |
Fahren auf dem Gehweg oder an anderen Stellen, wo dies verboten ist– 55 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer- 70 € |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – 80 € |
… mit Sachbeschädigung- 100 € |
Nebeneinanderfahren– 15 € |
… mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer- 20 € |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer – 25 € |
… mit Sachbeschädigung- 30 € |
Fahren ohne Versicherungsschutz– 40 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl das Elektrokleinstfahrzeug über keine ABE verfügt- 70 € |
Teilnahme am Straßenverkehr, obwohl die ABE des Elektrokleinstfahrzeugs abgelaufen war- 30 € |
Elektrokleinstfahrzeug ohne Fahrzeug-Identifikationsnummer auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen- 10 € |
Verzögerungseinrichtung fehlt- 25 € |
Elektrokleinstfahrzeug entspricht nicht den Sicherheitsanforderungen- 25 € |
Zu zweit auf einem Kfz fahren- 10 €
|
Elektrokleinstfahrzeug mit Anhänger fahren- 10 € |
An ein anderes Kfz anhängen- 10 € |
Freihändig fahren- 10 € |
Richtungsänderung nicht angezeigt– 10 € |
… mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer- 20 € |
… mit Sachbeschädigung- 25 |