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E-Scooter – Der TÜV fordert Blinker sowie Führerschein

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Wer in seinem Auto abbiegt oder die Spur wechseln möchte, der warnt die anderen Verkehrsteilnehmer durch sein Blinken vor. Als Fahrradfahrer streckt man dafür einen Arm zur entsprechenden Seite aus.

Was nutzt aber der E-Scooter-Fahrer als Warnsystem?

Die derzeitige zugelassene maximale Geschwindigkeit von elektrischen Tretrollern beträgt 20 km/h. Damit ist man fast so schnell unterwegs, wie ein Fahrradfahrer. Fährt man bergab, erreicht man sogar noch höhere Geschwindigkeiten. Während der Fahrt einfach eine Hand vom Lenker zu nehmen, um sie als Warnzeichen nach außen zu strecken, ist zu gefährlich.

Bei vielen Modellen ist das auch nicht so einfach möglich, da eine Hand zum Beschleunigen benötigt wird.

Als Fahrer verliert man dadurch an Stabilität und gefährdet damit sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Deshalb verzichten viele Besitzer von elektrischen Tretrollern auf ein Warnzeichen vor dem Abbiegen, bringen sich damit jedoch in nicht weniger gefährliche Situation.

Joachim Bühler, der Geschäftsführer des TÜV- Verband fordert deswegen, eine Blinker– Pflicht für E-Scooter einzuführen. Eine Regelung soll in der entsprechenden Verordnung aufgenommen werden. Das wäre die erste Änderung der Verordnung, nach der Zulassung von E-Rollern vor drei Monaten.

Des Weiteren fordert Wolfram Stahl vom TÜV, die Einführung eines Führerscheins für E-Scooter-Fahrer. Dieser soll sich an dem für Mofas orientieren und nachweisen, dass man ein Fahrzeug bis 25 Km/h bedienen kann.

Ob die Blinker-Pflicht wirklich kommt und ob bald jeder E-Scooter Besitzer einen Führerschein braucht, bleibt abzuwarten. Ich werde euch darüber auf jeden Fall auf dem Laufenden halten!

Du willst nicht auf ein Ergebnis warten und möchtest jetzt schon deine Sicherheit erhöhen? Dann empfehle ich dir meinen Artikel: Blinker für den E-Roller  



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