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E-Scooter und Alkohol – Was du dazu wissen solltest

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Alkoholkonsum und E-Scooter…

Seit der Zulassung von E-Scootern im Juli, wurden allein in München bereits ca. 1000 Anzeigen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss ausgeschrieben und insgesamt 47 Unfälle mit den Tretrollern verbucht.

In Köln wurden bis jetzt 60 Unfälle mit den E-Scooter gemeldet, wobei Alkohol, bei einem Drittel der Unfälle eine entscheidende Rolle spielte. Bei unseren Nachbarn in Wien sieht es nicht anders aus. Über 200 Menschen sind seit der Zulassung, mit den E-Scooter verunglückt.

Laut Andreas Gassen, dem Chef der kassenärztlichen Bundesvereinigung, sei die Zulassung von Tretrollern aus medizinischer Sicht „unverantwortlich“.

Was viele Fahrer nämlich nicht wissen, dass für E-Roller die gleichen Promille- Richtlinien gelten, wie für PKWS:

E-Scooter Fahren in der Probezeit

Für Personen mit bestandener Probezeit oder Fahrer ohne Führerschein, die jedoch über 21 Jahre alt sind, gilt eine maximale Grenze von 0,49 Promille.

Für unter 21- Jährige gelten strikte 0,0 Promille.

Wer trotz erlaubter 0,3 Promille, eine auffällige und gefährliche Fahrweise zeigt, der kann dafür bereits strafrechtlich verfolgt werden.

Abhängig von der Entscheidung des Gerichts, drohen dann eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Wer sich nicht an die Promillegrenzen hält und auf dem E-Scooter erwischt wird, der begeht einen sogenannten „A- Verstoß“, also ein „schwerwiegendes Vergehen“. Das zieht dann eine Probezeitverlängerung von zwei Jahren und ein Aufbauseminar nach sich.

Was passiert jedoch mit denen, die noch keinen Führerschein besitzen?

Begangene Verstöße haben trotzdem eine Auswirkung auf die Fahrerlaubnis. Die Führerscheinstelle kann nämlich den Antrag zur Erteilung einer solchen ablehnen.

Wer mit mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt wird, der kann zu einer MPU verpflichtet werden, auch ohne den Besitz eines Führerscheins. Ab 1,6 Promille ist eine MPU dann für jedermann unumgängliche.

Um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, hat die Seite „bussgeldkatalog.de“ Verkehrsregeln veröffentlicht, die man beachten soll:

Damit sie Fußgänger und Radfahrer nicht behindern, sollten E-Scooter-Fahrer in Deutschland u. a. diese Verkehrsregeln beachten:

  • den Radweg nutzen oder, wenn keiner vorhanden ist, die Straße – nicht auf dem Fußweg fahren
  • schnellere Radfahrer überholen lassen
  • keine Schlangenlinien fahren
  • stets beide Hände am Lenker halten, außer sie zeigen einen Richtungswechsel an
  • hintereinander statt nebeneinander fahren

Halten sich E-Tretroller-Fahrer nicht an die Verkehrsregeln, drohen Bußgelder:

  • Auf dem Gehweg oder nebeneinander fahren (ab 15 Euro)
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren (10 Euro)
  • Über eine rote Ampel fahren (ab 60 Euro und 1 Punkt)
  • Mit 0,5 Promille oder mehr auf dem E-Scooter fahren (ab 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot)

Ab welcher Promillegrenze droht eine Strafe?

Dazu wurde noch eine Infografik erstellt, welche die wichtigsten Strafen bei der Überschreitung der Promillegrenzen aufzeigt.

Promillegrenze bei E-Scootern
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.de/pressemitteilung-25-09-2019.pdf


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