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Gesetzesentwurf für E-Roller / E-Scooter

E-Scooter fährt am Auto vorbei
Quelle: Moovi

Wie ist das aktuelle Gesetz für E-Roller und E-Scooter?

Der Gesetzesentwurf für die Zulassung der E-Roller / E-Scooter ist jetzt schon seit einiger Zeit offiziell. Nun hat der Bundesrat darüber abgestimmt und die Regeln mit ein paar Änderungen festgelegt. Zu 100 Prozent durch ist das Gesetz aber noch nicht, es muss jetzt noch vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Am 15.06.2019 ist das Gesetz für E-Scooter offiziell in Kraft getreten.

Doch wie sieht das aktuelle Gesetz aus und was beinhaltet es?

Ein E-Roller / E-Scooter besitzt einen elektronisch angetriebenen Motor und fällt deshalb unter die Kategorie Elektrokleinstfahrzeug. Diese Einstufung erfordert so einige Anforderungen. Diese Anforderungen sind wie folgt:

  • Erlaubte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 Km/h
  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
  • Vorhandene Halte- oder Lenkstange
  • Maße dürfen maximal 70 cm breit, 2 Meter lang und nicht mehr als 140 cm hoch sein
  • Das Gewicht darf die 55 Kilo ohne Fahrer nicht übersteigen
  • Der E-Roller muss zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen besitzen
  • Es muss eine Beleuchtung vorne und hinten vorhanden sein
  • Reflektoren an den Seiten
  • Eine Klingel gehört zu den Voraussetzungen
  • Gashebel oder Griffe müssen nach dem Loslassen innerhalb von nur einer Sekunde in eine Nullstellung wechseln
  • Der E-Roller muss eine rutschfeste Standfläche besitzen
  • Es dürfen keine Anhänger oder ähnliche Anbauten angebracht oder angehangen werden

Weitere Fragen zu der Regelung können wie folgt beantwortet werden:

Ab welchem Alter darf der E-Roller / E-Scooter gefahren werden?

Der E-Roller darf ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Vorher war eine Erlaubnis ab einem Alter von 12 Jahre geplant, dass wurde jetzt aber gekippt. Unter 14 Jahre, darf ein E-Roller also nicht gefahren werden.

Benötige ich einen Führerschein?

Ein Führerschein wird nicht vorausgesetzt. Somit benötigt man keine Fahrerlaubnis, wie z. B. eine Mofa Prüfbescheinigung. Diese Regelung ist an die der E-Bikes angelehnt.

Muss ich einen Helm tragen?

Eine Helmpflicht ist ähnlich wie beim E-Bike nicht vorgesehen. Aufgrund der Sicherheit sollte aber immer ein Helm getragen werden. Das wird auch vom Verkehrsministerium empfohlen.

Benötige ich für einen E-Roller eine Versicherung?

Voraussetzung für eine Zulassung im Straßenverkehr ist eine Haftpflichtversicherung für den E-Roller. Diese Versicherung wird nach ersten Schätzungen um die 50 Euro im Jahr kosten. Zu den Versicherungen gibt es eine sogenannte Versicherungsplakette mit Hologramm, die am hinteren Teil des E-Rollers angebracht werden muss.

Wo dürfen die E-Roller gefahren werden?

Die E-Roller dürfen bis zu einer Geschwindigkeit von 12 Km/h auf den Gehweg fahren, wobei ein Gehweg-Verbot derzeit stark diskutiert wird. Das neue Gesetz verbietet die Benutzung der Gehwege mit dem E-Roller.
Durch die Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h, dürfen die E-Roller auf dem Fahrradweg / Radweg oder auf einen Fahrradstreifen gefahren werden. Sind diese nicht vorhanden, kann die Fahrbahn genutzt werden.

Welche maximale Leistung darf eine E-Roller haben?

Der E-Roller / E-Scooter darf eine maximale Dauerleistung von 500 Watt nicht überschreiten. Das sollte angesichts der Größe und des Gewichts aber völlig ausreichen.


Es gibt bereits erste Modelle, die über eine Sonderzulassung verfügen. Hierzu zählen:

  • Von IO Hawk der Exit Cross
  • BMW mit dem X2 City
  • Von Metz Mecatech den Moover
  • Einige Modelle von iconBIT und City Blitz

Die günstigen Modelle fangen bereits ab 300 Euro an. In der Zukunft wird es aber noch weitaus mehr Modelle geben. Hier kann sich das Warten auszahlen.  

Da das Gesetz nun bekannt ist, werden die ersten Hersteller sich um eine Zulassung ihrer E-Roller / E-Scooter bemühen. Die ersten Geräte werden wohl im Juli 2019 auf dem Markt verfügbar sein.



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